Trauung

TrauungTrauung in der evangelischen Heilig-Geist-Kirche in Bergisch Gladbach
– alles, was Sie wissen sollten –

Unsere Heilig-Geist-Kirche wird als Ort für einen Traugottesdienst immer wieder sehr gelobt. Die Gottesdienstgestaltung ist würdig und feierlich.

Die räumlichen Bedingungen sind ideal. Sie können mit der Kutsche vor der Kirche Halt machen und nach dem Gottesdienst auf Bestellung einen Empfang im “Treff am Turm” geben.

Wir freuen uns auf alle Paare, die mit ihrer Trauung mit unserer Gemeinde in Verbindung kommen wollen.

Weitere Infos und Planungen finden Sie unter Kontakt.

Hier finden Sie weitere wissenswerte Rahmenbedingungen, die für alle Gemeinden in unserer Landeskirche gelten.

Lebensordnung in allen evangelischen Gemeinden in der Evangelischen Kirche im Rheinland für die Trauung

Artikel 87
Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird. Dabei bekennen die Eheleute, dass sie einander aus Gottes Hand annehmen, und versprechen, ihr Leben lang in Treue beieinander zu bleiben und sich gegenseitig immer wieder zu vergeben.

Artikel 88
(1) Die Trauung wird nach der in der Kirchengemeinde geltenden Gottesdienstordnung gehalten.
(2) Ihr geht ein Traugespräch voraus, in dem die Eheleute an Zuspruch und Anspruch des Evangeliums für ihr gemeinsames Leben erinnert werden.
(3) Die Trauung wird im Sonntagsgottesdienst der zuständigen Gemeinde bekannt gegeben. Die Gemeinde schließt die Eheleute in die Fürbitte ein.

Artikel 89
(1) Die Trauung setzt voraus, dass beide Eheleute einer christlichen Kirche angehören und wenigstens die Ehefrau oder der Ehemann Mitglied der evangelischen Kirche ist.

Lebensordnungsgesetz §33
(1) Die Trauung muss unter Vorlage der Taufbescheinigung der Ehepartner vierzehn Tage zuvor bei der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer erbeten werden. Bestehen Zweifel über die Zugehörigkeit zur Kirche, so ist darüber eine Bescheinigung beizubringen.
(2) Zuständig für die Trauung ist die Pfarrerin oder der Pfarrer derjenigen Gemeinde, zu der der Ehemann, die Ehefrau oder die Eltern gehören oder in der die Ehepartner ihren Wohnsitz nehmen werden.
(3) Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst der zuständigen Gemeinde und findet an einer öffentlich zugänglichen christlichen Gottesdienststätte statt.
(4) In der Karwoche finden kirchliche Trauungen nicht statt.

Außerdem können Sie sich auch gerne unseren Liedzettel als Ideen-Geber runterladen.